Ablauf & Kosten

Ablauf

Ablauf (Psychotherapie)  -  hier klicken

Zunächst findet in der Regel nach Kontaktaufnahme möglichst zeitnah die sogenannte “Psychotherapeutische Sprechstunde” statt. In bis zu drei Gesprächen (á 50min) wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt, Sie eine Richtlinienpsychotherapie benötigen oder ob Ihnen andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (zum Beispiel eine Familienberatungsstelle) helfen können. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen, welche ich zu beantworten versuche und das weitere Vorgehen wird besprochen. Danach oder auch direkt (je nach formalem Ablauf) finden nach Beantragung gewöhnlich vier „probatorische Sitzungen“ („Probesitzungen“) statt, welche zum Verstehen Ihrer Symptomatik, der Diagnosefindung und Therapieplanung dienen sowie auch zum gegenseitigen Kennenlernen. Je nach den Bedingungen Ihrer Versicherung (wenn nicht Selbstzahler) kann es nach den vier Sitzungen notwendig sein, dass ich einen ausführlichen Bericht für einen externen Gutachter verfasse, wodurch es zu einigen Wochen Wartezeit bis zur möglichen Bewilligung und Therapiebeginn kommen kann. Die Therapiedauer und Sitzungsfrequenz variieren ja nach Art, Dauer und Tiefe Ihrer Symptomatik. Der Behandlungsumfang beträgt zumeist 12 bis 24 Sitzungen bei einer Kurzzeitbehandlung (KZT) und 60 Sitzungen bei einer Langzeittherapie (LZT). Eine einzelne Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Die KZT ist auch in eine LZT umwandelbar und die LZT um 20 Sitzungen verlängerbar.

Ablauf (Beratung oder Coaching)  -  hier klicken

Wie beim Ablauf für die Psychotherapie findet zunächst ein Erstgespräch statt, bei dem es um Ihr Anliegen geht. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann. Auch finde ich es wichtig, sich zunächst persönlich kennen zu lernen, um entscheiden zu können, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können und umgekehrt.

Kosten (Psychotherapie)

In meiner Privatpraxis behandle ich Selbstzahler, Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie gesetzlich Versicherte. Grundsätzlich orientieren sich die Honorare für die Psychotherapie bei Selbstzahlern und Privatversicherten und Beihilfeberechtigten an der „GOP“ bzw. der „GOÄ“ (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Gebührenordnung für Ärzte).

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei vorliegenden “Störungen mit Krankheitswert” komplett übernommen.

Im Folgenden dazu mehr:

Gesetzlich Versicherte  -  hier klicken

Da eine vertragliche Bindung an die kassenärztliche Vereinigung besteht, kann ich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Zunächst kann in einer bis zu drei Sitzungen die “Psychologische Sprechstunde” (Klärung der Indikation) und ggfs. im Anschluss 4 “Probesitzungen” (=Probatorik) abgerechnet werden. Im Rahmen dieser Sitzungen muss ein sogenannter “Konsiliarbericht” vom Hausarzt oder anderem Facharzt vorgelegt werden, der dazu dient, abzuklären, ob eine körperliche Ursache für die Symptomatik besteht und die psychotherapeutische Behandlung indiziert (angezeigt) ist. Dann erfolgt ein Bericht an den Gutachter meinerseits, der einige Wochen zur Prüfung bedarf bis die Therapie in der Regel fortgeführt werden kann.

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte  -  hier klicken

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870, 3,0-facher Regelsteigerungssatz) und wird derzeit mit 131,16 Euro pro Therapieeinheit (50 min) in Rechnung gestellt.

Dazu kommen gegebenenfalls diagnostische oder andere Leistungen. Abhängig vom individuellen Vertrag des Versicherten erstatten private Krankenversicherungen bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) die Kosten einer Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Erstgespräch bzw. vor dem Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, mit welcher Anzahl an Sitzungen und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen (Probatorik) einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen, was sich auf den Therapieverlauf auswirken kann.

Spezielle Versicherer  -  hier klicken

(Berufsgenossenschaften / Gesetzliche Unfallversicherungen / Freie Heilfürsorge, etc.)

Ist die psychische Symptomatik in einem beruflichen Zusammenhang ausgelöst worden, können auch die Berufsgenossenschaften die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Als Beamte in Justizvollzugsanstalten, der Berufsfeuerwehren, sowie als Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei erhalten Sie die freie Heilfürsorge und können eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen.

Allgemein empfehle ich Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit der für Sie zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und sich nach Ihren individuellen Modalitäten zu erkundigen. Lassen Sie sich notwendige Formulare zuschicken und klären Sie ab, was Sie zur Beantragung der Kostenübernahme benötigen. Ich unterstütze Sie gerne dabei.

Selbstzahler  -  hier klicken

Selbstverständlich besteht auch jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Wie oben schon erwähnt, richtet sich diese nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870, 3,0-facher Regelsteigerungssatz) und wird derzeit mit 131,16 Euro pro Therapieeinheit (50 min) in Rechnung gestellt. In Hartefällen kann das Honorar aus Kulanz aber auch individuell an den Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherungen (EBM) angepasst werden.

Wichtig zu wissen ist, dass es einige Vorteile als Selbstzahler gibt, die gegebenenfalls von großer Relevanz für Sie sein könnten. Wenn offiziell eine Psychotherapie gemacht wurde (Daten an die Krankenkasse weitergegeben wurden), kann es leider zu Nachteilen bei einem späteren Abschluss von Versicherungen kommen. Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen kann man nach einer Psychotherapie entweder gar nicht oder nur noch mit beträchtlichen Risikoaufschlägen abschließen. Ebenso kann eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie mit entsprechend angelegter Krankenakte für die Verbeamtung eine Rolle spielen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Sie als Selbstzahler  an keine Formalitäten mit der Krankenkasse gebunden sind (kein Antragsverfahren, etc.) und demnach auch keine lange Wartezeiten haben.

Kosten (Beratung bzw. Coaching)

Coaching/ Beratung ist kein Verfahren zur Behandlung einer psychischen Krankheit, sodass die Kosten hierfür nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Beratungssitzungen werden im Einzelfall vereinbart, lehnen sich jedoch ebenfalls an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) an.