Privatversicherte, Beihilfeberechtigte  –  hier klicken

Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870, 3,0-facher Regelsteigerungssatz) und wird derzeit mit 131,16 Euro pro Therapieeinheit (50 min) in Rechnung gestellt.

Dazu kommen gegebenenfalls diagnostische oder andere Leistungen. Abhängig vom individuellen Vertrag des Versicherten erstatten private Krankenversicherungen bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) die Kosten einer Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise. Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Erstgespräch bzw. vor dem Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, mit welcher Anzahl an Sitzungen und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen (Probatorik) einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen, was sich auf den Therapieverlauf auswirken kann.